Familie darf zusammenhalten
Wenn Filme oder Musik in Tauschbörsen landen, ist der verantwortliche Internetanschluss schnell ausgemacht. Damit steht aber oft noch nicht fest, wer der Schuldige ist - der Vater, die Mutter, das Kind? Die Familie darf dabei zusammenhalten, stellt jetzt ein Urteil klar.
Karlsruhe (dpa) - Internetnutzer müssen weder das Surfverhalten ihres Ehepartners dokumentieren noch dessen Computer auf unzulässige Software untersuchen, um illegalen Uploads auf die Spur zu kommen.
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