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BGH zu illegalen Uploads

07.03.2017

BGH zu illegalen Uploads

Familie darf zusammenhalten Wenn Filme oder Musik in Tauschbörsen landen, ist der verantwortliche Internetanschluss schnell ausgemacht. Damit steht aber oft noch nicht fest, wer der Schuldige ist - der Vater, die Mutter, das Kind? Die Familie darf dabei zusammenhalten, stellt jetzt ein Urteil klar. Karlsruhe (dpa) - Internetnutzer müssen weder das Surfverhalten ihres Ehepartners dokumentieren noch dessen Computer auf unzulässige Software untersuchen, um illegalen Uploads auf die Spur zu kommen. ...weiterlesen
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