Gerichtsurteil
Passagiere dürfen nicht darunter leiden, dass eine Airline im Zuge von außergewöhnlichen Umständen ihre Flüge umorganisieren muss. Startet das Flugzeug mit einer mehrstündigen Verspätung, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Das entschied ein Amtsgericht.
Hannover (dpa/tmn) - Bei einer Umorganisation von Flügen durch die Airline steht Passagieren bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen - auch wenn der Grund für die Umplanung auf solche zurückgeht.
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