Unbedingt melden
Stecken sich Angestellte im Job mit dem Coronavirus an, kann das als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall gelten. Das bringt spezielle Leistungen mit sich. Doch je nach Beruf sind die Hürden hoch.
Berlin (dpa-tmn) - Hat sich ein Arbeitnehmer im Job mit dem Coronavirus infiziert, gilt das unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit. Das berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 10/21). Erkrankte haben dann Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung .
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