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Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern

31.12.2015

Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern

Auch wenn der Vermieter jahrelang einen Teil der Kosten - etwa die Ausgaben für den Hausmeister - aus eigener Tasche gezahlt hat, gilt: Er kann die Betriebskosten in Zukunft auf den Mieter umlegen, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind. ...weiterlesen
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