Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern
31.12.2015
Abrechnung der Betriebskosten darf sich nach Jahren ändern
Auch wenn der Vermieter jahrelang einen Teil der Kosten - etwa die Ausgaben für den Hausmeister - aus eigener Tasche gezahlt hat, gilt: Er kann die Betriebskosten in Zukunft auf den Mieter umlegen, wenn diese im Mietvertrag aufgeführt sind. ...weiterlesen