Sozialplan
Sollen Mitarbeiter mit der Abfindung einen Kinderzuschlag erhalten, darf die Regelung nicht nur für diejenigen gelten, deren Kinder auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Das könnte Frauen nämlich benachteiligen.
Nürnberg (dpa/tmn) - Sieht ein Sozialplan bei Abfindungen einen Zuschlag für Kinder vor, darf dieser Zuschlag nicht allein an der Eintragung der Kinder auf der Lohnsteuerkarte hängen. Ist das doch der Fall, kann darin ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichstellungsges etz (AGG) liegen.
...weiterlesen