Recht im Verkehr
Von einem Auto geht eine größere Gefahr aus, als von einem Fahrrad. Knallt es zwischen Radler und PKW-Fahrer, haftete der Autofahrer in der Vergangenheit generell mit. Ein Gericht urteilte allerdings im Widerspruch zu dieser Norm.
Wiesbaden (dpa/tmn) - Kommt es zwischen Fahrrad- und Autofahrer zu einem Unfall, haftet in der Regel immer auch der Autofahrer mit. Liegt aber ein erhebliches Verschulden des Radlers vor, kann auch diese Mithaftung aus der Betriebsgefahr entfallen.
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