Nachrichten » Auto

14.08.2017

Pflicht verletzt: Radler haftet nach Unfall mit Auto allein

Recht im Verkehr Von einem Auto geht eine größere Gefahr aus, als von einem Fahrrad. Knallt es zwischen Radler und PKW-Fahrer, haftete der Autofahrer in der Vergangenheit generell mit. Ein Gericht urteilte allerdings im Widerspruch zu dieser Norm. Wiesbaden (dpa/tmn) - Kommt es zwischen Fahrrad- und Autofahrer zu einem Unfall, haftet in der Regel immer auch der Autofahrer mit. Liegt aber ein erhebliches Verschulden des Radlers vor, kann auch diese Mithaftung aus der Betriebsgefahr entfallen. ...weiterlesen
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