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Streikende können keine Streikbruch-Prämie fordern

14.08.2017

Streikende können keine Streikbruch-Prämie fordern

Maßregelungsverbot Arbeitgeber müssen Streikenden keinen Ausgleich zahlen. Auch dann nicht, wenn sie Streikbrechern eine Prämie versprochen haben und sie sich später mit den Streikenden auf das sogenannte Maßregelungsverbot geeinigt haben. Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber kann Mitarbeitern eine Prämie bezahlen, wenn sie sich nicht an einem Streik beteiligen. Das gilt auch, wenn er sich tarifvertraglich dazu verpflichtet hat, die am Streikenden nicht zu benachteiligen: Diese Mitarbeiter haben deshalb keinen Anspruch auf die Prämie. ...weiterlesen
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