Auf Kulanz hoffen
Beisetzungen finden nur selten außerhalb von normalen Arbeitszeiten statt. Gesetzlich stehen Arbeitnehmern freie Tage aber nur in bestimmten Fällen zu. Dabei kommt es auf das Verhältnis des Mitarbeiters zum Verstorbenen an.
Essen (dpa/tmn) - Ein geliebter Mensch stirbt, die Beerdigung findet vormittags und unter der Woche statt: Meist stößt man mit der Bitte um Freistellung beim Chef auf Verständnis. Doch: Der Arbeitgeber ist nicht in jedem Fall verpflichtet, seinem Mitarbeiter hierfür spontan Sonderurlaub zu gewähren.
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