EuGH-Urteil
Bei Kurzarbeitern wird die Anzahl der Urlaubstage in der Regel anteilig berechnet. Doch was gilt für das Urlaubsgeld? Darüber hatte nun der EuGH zu entscheiden.
Luxemburg (dpa) - Beschäftigte in Kurzarbeit müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht hinnehmen, dass der Arbeitgeber ihnen das Urlaubsgeld pauschal kürzt.
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