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Gericht: Mann kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

10.10.2017

Gericht: Mann kann nicht Gleichstellungsbeauftragter werden

Eine Frage des Geschlechts Männliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpom merns dürfen nicht Gleichstellungsbea uftragte werden und diese auch nicht wählen. Das Landesverfassungsg ericht hat die Klage eines Landesbeamten zurückgewiesen - der reagiert enttäuscht. Greifswald (dpa) - Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpom mern kann nicht Gleichstellungsbea uftragter werden. Das Landesverfassungsg ericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsges etz für verfassungskonform . ...weiterlesen
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