Eine Frage des Geschlechts
Männliche Beschäftigte im öffentlichen Dienst Mecklenburg-Vorpom merns dürfen nicht Gleichstellungsbea uftragte werden und diese auch nicht wählen. Das Landesverfassungsg ericht hat die Klage eines Landesbeamten zurückgewiesen - der reagiert enttäuscht.
Greifswald (dpa) - Ein männlicher Beamter in Mecklenburg-Vorpom mern kann nicht Gleichstellungsbea uftragter werden. Das Landesverfassungsg ericht in Greifswald wies die Beschwerde des Mannes als unbegründet zurück und erklärte das Gleichstellungsges etz für verfassungskonform .
...weiterlesen