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14.10.2016

Bei Abschleppen am Wohnsitz keine Benachrichtigung nötig

Urteil zu Falschparken Für Falschparker wird das Abschleppen ihres Fahrzeugs meist teuer. Daher freut sich jeder Autohalter, wenn die Ordnungshüter ihn noch rechtzeitig umparken lassen. Doch die Pflicht dazu haben sie nicht. Bremen (dpa/tmn) - Die Polizei muss einen Halter seines in Wohnungsnähe falsch parkenden Autos nicht vor dem Abschleppen benachrichtigen, damit dieser umparken kann. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgericht s Bremen (Az.: 5 K 202/13) hervor, auf das der ADAC hinweist. ...weiterlesen
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