Wer in Vollzeit tätig war, hat beim Wechsel in Teilzeit Anspruch auf alle nicht genommenen Urlaubstage. Will der Arbeitgeber den bereits erworbenen Urlaubsanspruch kürzen, müssen Mitarbeiter das nicht hinnehmen. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. Er bezieht sich auf eine Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Niedersachsen (Az.: 2 Sa 125/14).
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