Steuervorteile und Co.
Immer mehr Firmen leasen für ihre Belegschaft Dienstfahrräder. Das freut nicht nur die Leasing-Branche. Auch der Fahrrad-Handel mischt gerne mit. Wo geht die Entwicklung hin?
Hamburg (dpa) - Seit knapp fünf Jahren gelten für Dienstfahrräder ähnliche steuerliche Regeln wie für Dienstwagen. Seitdem blüht das Geschäft mit dem betrieblichen Fahrrad-Leasing.
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