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Keine Hartz-IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät

30.09.2015

Keine Hartz-IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät

Fleisch, Wurst und Salate mit Mayonnaise - das stellt ein Arbeitgeber für die Pause zur Verfügung. Eine Wurstverkäuferin auf Diät rührt das lieber nicht an. Dennoch wird der Hartz-IV-Aufstocke rin diese Verpflegung angerechnet. Das wollte sie nicht hinnehmen. ...weiterlesen
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