Keine Hartz-IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät
30.09.2015
Keine Hartz-IV-Kürzung für Wurstverkäuferin auf Diät
Fleisch, Wurst und Salate mit Mayonnaise - das stellt ein Arbeitgeber für die Pause zur Verfügung. Eine Wurstverkäuferin auf Diät rührt das lieber nicht an. Dennoch wird der Hartz-IV-Aufstocke rin diese Verpflegung angerechnet. Das wollte sie nicht hinnehmen. ...weiterlesen