Gericht deckelt Kosten
Wenn Pauschalurlauber doch nicht verreisen können, müssen sie dem Veranstalter eine Stornogebühr zahlen. Die Pauschale darf aber nicht zu hoch sein, wie ein Fall vor Gericht zeigt.
Bad Homburg (dpa/tmn) - Verlangt ein Reiseveranstal ter die Hälfte des Reisepreises als Stornogebühr, müssen Urlauber das nicht hinnehmen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Bad Homburg (Az.: 2 C 2142/17 (28)). Demnach ist eine Stornopauschale von 50 Prozent unzulässig, wenn Kunden bis 30 Tage vor Beginn der Reise kündigen.
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