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Rechtzeitig ankündigen: Maßnahmen zur Instandhaltung

12.05.2016

Rechtzeitig ankündigen: Maßnahmen zur Instandhaltung

Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter rechtzeitig und richtig über eine Instandhaltungsmaß nahme zu informieren. Unterlässt er dies, kann er dem Mieter nicht fristlos kündigen - selbst wenn dieser die Maßnahme nicht dulden würde. ...weiterlesen
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