Rechtzeitig ankündigen: Maßnahmen zur Instandhaltung
12.05.2016
Rechtzeitig ankündigen: Maßnahmen zur Instandhaltung
Der Vermieter ist verpflichtet, Mieter rechtzeitig und richtig über eine Instandhaltungsmaß nahme zu informieren. Unterlässt er dies, kann er dem Mieter nicht fristlos kündigen - selbst wenn dieser die Maßnahme nicht dulden würde. ...weiterlesen