Gesetz der Straße
Geschädigte Fahrzeughalter erwarten, dass die Versicherung des Unfallgegners ohne Umschweife für den Schaden aufkommt. Doch ganz so schnell erfolgt die Kostenübernahme nicht immer. Ein Urteil aus Koblenz zeigt, welche Fristen erlaubt sind.
Koblenz (dpa/tmn) - Nach einem Verkehrsunfall kann sich die Kfz-Haftpflichtver sicherung laut gängiger Rechtsprechung vier bis sechs Wochen Zeit für die Prüfung nehmen. Ansonsten kann der Geschädigte klagen, und die Kosten dafür muss die Versicherung tragen.
...weiterlesen