Urteil
Wenn ein privater Verkäufer bei einem Gebrauchtwagen den Tachostand im Vertrag ausdrücklich zusichert, kann das als Garantie gelten. Wird später ein Tachobetrug nachgewiesen, muss der Verkäufer das Auto zurücknehmen - auch wenn er von der Manipulation gar nichts wusste.
Oldenburg (dpa/tmn) - Autokäufer können normalerweise nicht davon ausgehen, dass ein privater Verkäufer die Korrektheit des Tachostandes überprüft hat. Das gilt allerdings nicht, wenn die Laufleistung im Kaufvertrag als «Zusicherung des Verkäufers» eingetragen worden ist.
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