Nachrichten » Auto

11.08.2017

Reißverschlussverfahren gilt nicht bei Autobahneinfahrt

Vorrang beachten Wollen Autofahrer auf die Autobahn fahren, müssen sie die Vorfahrt beachten. Diese Regel wird nicht durch ein Stop-und-Go außer Kraft gesetzt, betonten die Richter des Amtsgerichts Essen. Essen (dpa/tmn) - Auf dem Beschleunigungsstr eifen der Autobahn gilt nicht das Reißverschlussverf ahren, um sich einzufädelen. Auch nicht bei zähfließendem Verkehr oder Stop-and-go. Wer mit einem nachfolgendem Auto zusammenstößt, muss für den Schaden aufkommen. ...weiterlesen
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