Nachrichten » Reisen

08.10.2019

Entschädigung für Flugausfall kann sich halbieren

Reiserecht Wenn ein Flug gestrichen wird, steht Passagiere oft eine Entschädigung zu - und eine alternative Beförderung. In einigen Fällen gibt es aber nur die Hälfte des Geldes. Berlin (dpa/tmn) - Die rechtmäßige Entschädigung für einen annullierten Flug kann sich unter bestimmten Umständen halbieren. Das gilt, wenn ein Passagier sein Ziel innerhalb einer bestimmten Zeit mit einem Ersatzflug trotzdem noch erreicht. ...weiterlesen
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