Reiserecht
Wenn ein Flug gestrichen wird, steht Passagiere oft eine Entschädigung zu - und eine alternative Beförderung. In einigen Fällen gibt es aber nur die Hälfte des Geldes.
Berlin (dpa/tmn) - Die rechtmäßige Entschädigung für einen annullierten Flug kann sich unter bestimmten Umständen halbieren. Das gilt, wenn ein Passagier sein Ziel innerhalb einer bestimmten Zeit mit einem Ersatzflug trotzdem noch erreicht.
...weiterlesen