Alternativen werden geprüft
Die Elternzeit bietet für Mitarbeiter einen speziellen Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen. Nur, wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind, ist die Maßnahme zulässig - der Zeitpunkt der Kündigung ist nicht allein ausschlaggebend.
Hannover (dpa/tmn) - Die betriebsbedingte Kündigung eines Mitarbeiters in Elternzeit ist nur möglich, wenn es nach der Auszeit gar keine andere Beschäftigungsmögl ichkeit mehr gibt. Dabei kommt es nicht allein darauf an, dass es zum Kündigungszeitpunk t keine freie Stelle gibt.
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