Prozent-Grenze: Auch bei Reparatur mit Gebrauchtteilen
Bei der Erstattung von Reparaturkosten muss eine Versicherung bis zu 130 Prozent des ermittelten Wiederbeschaffungs wertes ersetzen. Und zwar auch dann, wenn sich diese Obergrenze nur mit Gebrauchteilen einhalten lässt. ...weiterlesen