Aus dem Arbeitsgericht
Krankheiten können Arbeitnehmer zur Pause zwingen. Manchmal dauert diese sehr lange an, so dass die Betroffenen keinen Urlaub nehmen können. Dann erhalten sie jedoch einen finanziellen Ausgleich.
Bielefeld (dpa/tmn) - Wer wegen einer Langzeiterkrankung seinen Urlaub nicht nehmen kann, hat mitunter Anspruch auf Barauszahlung. Voraussetzung ist, dass der Urlaub noch nicht verfallen ist. Darauf weist der
Deutsche Anwaltverein hin.
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