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Bargeld statt Urlaubstage für Langzeiterkrankte

27.02.2017

Bargeld statt Urlaubstage für Langzeiterkrankte

Aus dem Arbeitsgericht Krankheiten können Arbeitnehmer zur Pause zwingen. Manchmal dauert diese sehr lange an, so dass die Betroffenen keinen Urlaub nehmen können. Dann erhalten sie jedoch einen finanziellen Ausgleich. Bielefeld (dpa/tmn) - Wer wegen einer Langzeiterkrankung seinen Urlaub nicht nehmen kann, hat mitunter Anspruch auf Barauszahlung. Voraussetzung ist, dass der Urlaub noch nicht verfallen ist. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin. ...weiterlesen
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