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Hammerschlagrecht: Arbeiten auf Nachbars Grundstück

02.12.2014

Hammerschlagrecht: Arbeiten auf Nachbars Grundstück

Manche Arbeiten am eigenen Haus lassen sich nur vom Nachbargrundstück aus ausführen. Das Mitnutzen des angrenzenden Grundstücks muss ihnen in einem solchen Fall grundsätzlich gewehrt werden, wenn der Betroffene genaue Kenntnis darüber erhält. ...weiterlesen
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