Hammerschlagrecht: Arbeiten auf Nachbars Grundstück
02.12.2014
Hammerschlagrecht: Arbeiten auf Nachbars Grundstück
Manche Arbeiten am eigenen Haus lassen sich nur vom Nachbargrundstück aus ausführen. Das Mitnutzen des angrenzenden Grundstücks muss ihnen in einem solchen Fall grundsätzlich gewehrt werden, wenn der Betroffene genaue Kenntnis darüber erhält. ...weiterlesen