Verbot: Sträucher und Hecken ab 1. März nicht mehr roden
Tierschutz
Dichte Hecken und Sträucher sind manchem Hobbygärtner ein Dorn im Auge. Wer sein wucherndes Gestrüpp mit radikalen Methoden beseitgien will, muss sich beeilen. Ab dem 1. März drohen Bußgelder.
Bonn (dpa/tmn) - Wer eine Hecke stark stutzen oder einen Strauch entfernen will, muss sich sputen: Dem Tierschutz zuliebe dürfen Hobbygärtner in der Zeit von 1. März bis 30. September solche radikalen Rodungsarbeiten nicht vornehmen. Das sieht das Bundesnaturschutzg esetz vor.
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