Arbeitsrecht
Ein Mitarbeiter ist von der Arbeit freigestellt - sein Arbeitsvertrag läuft noch. Etwas vorschnell stellt er seinen Status in einem Jobportal auf Freiberufler. Der Arbeitgeber sieht darin eine unerlaubte Konkurrenztätigkei t und kündigt fristlos. Zu Recht?
Köln (dpa/tmn) - Sind Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt, dürfen sie bis zum Ablauf des Arbeitsverhältniss es keine Konkurrenztätigkei t aufnehmen. Sonst droht ihnen die außerordentliche Kündigung.
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