Handwerker haftet bei Gefälligkeitsarbeiten nur beschränkt
23.09.2014
Handwerker haftet bei Gefälligkeitsarbeiten nur beschränkt
Der Handwerker ist schon mal im Haus - dann kann er doch gleich noch das eine oder andere miterledigen. Doch bei solchen Arbeiten aus Gefälligkeit ist die Haftung begrenzt: Geht etwas schief, muss der Handwerker oft nicht zahlen. ...weiterlesen