Nachrichten » Haus / Garten

Handwerker haftet bei Gefälligkeitsarbeiten nur beschränkt

23.09.2014

Handwerker haftet bei Gefälligkeitsarbeiten nur beschränkt

Der Handwerker ist schon mal im Haus - dann kann er doch gleich noch das eine oder andere miterledigen. Doch bei solchen Arbeiten aus Gefälligkeit ist die Haftung begrenzt: Geht etwas schief, muss der Handwerker oft nicht zahlen. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf