Beförderungsverwei gerung
Pauschalurlauber erleben es manchmal, dass der Rückflug nachträglich geändert wird. Doch haftet in einem solchen Fall der Veranstalter oder die Airline? Darüber hatte das Landgericht Frankfurt zu entscheiden.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Eine Fluggesellschaft muss dem Passagier eine Entschädigung zahlen, auch wenn sein Reiseveranstalter den Urlauber auf einen anderen Flug umgebucht hat.
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