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Aus den Arbeitsgerichten: Kündigung sollte man immer prüfen

27.06.2016

Aus den Arbeitsgerichten: Kündigung sollte man immer prüfen

Arbeitnehmer sollten bei einer Kündigung prüfen, ob der Kündigende überhaupt die Vollmacht dazu hat. Ist das nicht der Fall, ist die Vertragslösung unwirksam, und Mitarbeiter können sie zurückweisen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein mit. ...weiterlesen
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