Das Landgericht Berlin hat einer Mieterin Recht gegeben, die wegen Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück eine Mietminderung verlangt hat. Eine Rückzahlung von 950 Euro wegen der Belästigung durch Lärm, Staub und Erschütterungen sei gerechtfertigt, urteilten die Richter.
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