Gericht gibt Kunden Recht
Sich zu Hause auszusperren, ist ärgerlich. Noch ärgerlicher kann es sein, wenn der beauftragte Schlüsseldienst seine Rechnung präsentiert. Denn die ist oft hoch. Allerdings können Kunden unter Umständen einen Teil des Geldes zurückfordern.
Lingen (dpa/tmn) - Wer einen Schlüsseldienst beauftragt, muss für dessen Leistungen auch zahlen. Wurde in dem Werkvertrag - sprich vorab - aber keine Vereinbarung über den Lohn getroffen, hat der Unternehmer nur Anspruch auf Zahlung der üblichen Vergütung, befand das Amtsgericht Lingen.
...weiterlesen