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Fluggastrechte und neue Ziele

05.10.2016

Fluggastrechte und neue Ziele

Flugsplitter Am Montag und Dienstag kam es bei Tuifly und Air Berlin zu Ausfällen und Verspätungen. Als Grund wurden Engpässe bei der Crew genannt. Mancher kann auf Entschädigung hoffen. Und: Ryanair fliegt neue Ziele an. Flugpassagiere müssen es nicht hinnehmen, wenn es aufgrund von Engpässen bei der Crew zu Annullierungen und starken Verspätungen kommt. In solchen Fällen steht ihnen nach EU-Recht eine Ausgleichszahlung zu. «Interne Probleme wie bei Tuifly und Air Berlin sind keine außergewöhnlichen Umstände oder höhere Gewalt», erklärt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Nur in solchen Fällen wäre eine Fluggesellschaft von der Zahlungspflicht befreit. Eine Ausnahme ist ein Streik - dieser zählt als außergewöhnlicher Umstand, eine Entschädigung wird in diesem Fall nicht fällig. ...weiterlesen
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