Streit um Dresscode
Für manche Berufe gibt es keinen Dresscode und auch keine vorgeschriebene Arbeitskleidung. Zieht man sich freiwillig um, kann man die Zeit dafür nicht als Arbeitszeit anrechnen. Das entschied das Arbeitsgericht Ludwigshafen am Rhein.
Ludwigshafen/Berli n (dpa/tmn) - Zieht ein Arbeitnehmer freiwillig Dienstkleidung an, ist die Umkleidezeit keine Arbeitszeit. Für diese Zeit besteht deshalb auch kein Vergütungsanspruch . Der Deutsche Anwaltverein informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein.
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