Ein Autofahrer muss nicht generell mit reduzierter Geschwindigkeit an einen Zebrastreifen heranfahren. Er muss das nur dann tun, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will. Das teilt die Arbeitsgemeinschaf t Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart (Az.: 1 Ss 358/14).
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