Nachrichten » Auto

24.06.2016

Monate zwischen Tat und Urteil: Trotzdem Fahrverbot

Besondere Umstände können dazu führen, dass von einem verhängten Fahrverbot abgesehen wird. Allein der zeitliche Abstand von 13 Monaten zwischen Tat und Urteil lassen dies nicht zu. Das kann aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin abgeleitet werden, über das der ADAC berichtet. ...weiterlesen
Zurück zur letzten Seite

Nachrichten aus der Welt

BremenDelmenhorstOldenburgWilhelmshavenAmmerlandCloppenburgFrieslandKreis OldenburgKreis VechtaWesermarsch
PanoramaAutoReisenHaus / GartenComputerSportBildung / Beruf