Nachrichten » Auto

19.02.2016

Fahrverbot für Temposünder: Zusatzschild macht Ausnahme

Temposündern droht in der Regel ein Fahrverbot, wenn sie auf der Autobahn mehr als 40 km/h zu schnell waren. Eine Ausnahme ist bei einem geringeren Schuldgehalt aber zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg. Darauf weist der ADAC hin. ...weiterlesen
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