Urteil
Hin und wieder schließen Unternehmen einen ihrer Standorte. Allerdings müssen sie sich an den vorher festgelegten Zeitpunkt halten. Wenn sie die Maßnahmen aber schon früher ergreifen wollen, kann ihnen der Betriebsrat einen Strich durch die Rechnung machen.
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Sichert ein Arbeitgeber zu, dass ein Betriebsstandort bis zu einem bestimmten Datum offen bleibt, muss er sich auch daran halten. Weigert sich der Betriebsrat anschließend, über die Schließung auch nur zu verhandeln, sind dem Arbeitgeber die Hände gebunden.
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