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Bezahlter Rücktransport auch bei Behandlungsfehler

04.10.2016

Bezahlter Rücktransport auch bei Behandlungsfehler

Reiseversicherung Immer wieder gibt es mal Streit mit Auslandskrankenver sicherungen. In einem Prozess vor Gericht ging es vor kurzem um die Kosten für einen Rücktransport. Das Urteil gibt der Versicherten Recht. Hamm (dpa/tmn) - Eine Auslandskrankenver sicherung muss auch dann für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland aufkommen, wenn dieser durch einen ärztlichen Behandlungsfehler im Ausland nötig wurde. Das bestätigte das Oberlandesgericht Hamm in zweiter Instanz. ...weiterlesen
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