Auswirkungen auf Versicherung
Krankenschwestern, die über Agenturen in verschiedenen Einrichtungen arbeiten, gelten nicht gleich als Selbstständige. Denn für eine selbstständige Tätigkeit müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Ein Fall aus Heilbronn.
Heilbronn (dpa/tmn) - Ist eine Krankenschwester über eine Vermittlungsagentu r in verschiedenen Krankenhäusern tätig, liegt dennoch keine Selbstständigkeit vor. Für die Mitarbeiterin müssen also Sozialbeiträge gezahlt werden, erklärt die
Arbeitsgemeinschaf t Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
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