Vier Monate im Jahr krankgeschrieben: Kündigung unzulässig
21.12.2015
Vier Monate im Jahr krankgeschrieben: Kündigung unzulässig
Mitarbeiter müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie sehr häufig kurz erkrankt sind. Die Hürden sind jedoch hoch. Eine Fehlzeit von 17,4 Wochen, also rund vier Monaten, reicht nicht aus. ...weiterlesen