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Vier Monate im Jahr krankgeschrieben: Kündigung unzulässig

21.12.2015

Vier Monate im Jahr krankgeschrieben: Kündigung unzulässig

Mitarbeiter müssen mit einer Kündigung rechnen, wenn sie sehr häufig kurz erkrankt sind. Die Hürden sind jedoch hoch. Eine Fehlzeit von 17,4 Wochen, also rund vier Monaten, reicht nicht aus. ...weiterlesen
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