Mindestlohn und Sozialbeiträge
Können sich Angehörige nicht selbst um einen Pflegebedürftigen kümmern, ist eine Pflegeeinrichtung nicht die einzige Lösung. Möglich ist es etwa auch, eine Pflegekraft privat zu beschäftigen. Dabei sollten jedoch gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer privat eine Pflegekraft einstellt, hat Arbeitgeberpflicht en. «Das bedeutet zum einen, das der Pflegekraft Mindestlohn gezahlt werden muss», erklärt der Rechtsanwalt Martin Schafhausen aus Frankfurt.
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