Aus den Arbeitsgerichten
Der Ehemann stirbt, die Witwe bekommt eine Rente. Und das, obwohl sie selbst noch recht jung ist. Denn zwischen dem Ehepaar lag ein großer Altersunterschied. Kann eine betriebliche Witwenrente in diesem Fall gekürzt werden?
Köln (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber kann eine betriebliche Witwenrente kürzen, wenn zwischen den Ehepartnern ein großer Altersunterschied bestanden hat. Eine solche Regelung verstößt nicht gegen das Allgemeine Gleichstellungsges etz (AGG). Darauf weist der Deutsche Anwaltverein hin.
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