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Wann der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt

04.07.2017

Wann der Kündigungsschutz für Schwerbehinderte gilt

Anerkennung nötig? Schwerbehinderte Menschen können sich auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen. Dieser greift unter Umständen auch ohne bestehende Anerkennung vom Versorgungsamt. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings müssen sie dafür zum Zeitpunkt einer Kündigung entweder bereits eine Anerkennung als Schwerbehinderter besitzen oder diese mindestens drei Wochen zuvor beantragt haben. ...weiterlesen
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