Anerkennung nötig? Schwerbehinderte Menschen können sich auf einen besonderen Kündigungsschutz berufen. Dieser greift unter Umständen auch ohne bestehende Anerkennung vom Versorgungsamt. Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Schwerbehinderte genießen besonderen Kündigungsschutz. Allerdings müssen sie dafür zum Zeitpunkt einer Kündigung entweder bereits eine Anerkennung als Schwerbehinderter besitzen oder diese mindestens drei Wochen zuvor beantragt haben.
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