Der Käufer eines mangelhaften Neuwagens hat vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen Sieg errungen: Er kann vom Hersteller seines ausgebrannten Pkw sein Geld zurück verlangen, ohne dass daran Bedingungen geknüpft werden dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (25. März) entschieden und ein anderslautendes Urteil gekippt. (Az.: VIII ZR 38/14)
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