Formale Zusammenschlüsse von Wohnungseigentümer n können bei Verträgen unter Umständen dieselben Schutzre chte für sich geltend machen wie Verbraucher. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (25. März) grundsätzlich entschieden. Den Richtern lagen mehrere Klagen sogenannter Wohnungseigentümer gemeinschaften gegen Klauseln in ihren Gaslieferungs-Vert rägen vor. (Az.: VIII ZR 243/13 u.a.)
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