Frist bis Ende 2018
Die Bundesnetzagentur hat ein Auge darauf, dass führende Telekommunikations -Anbieter ihre Konkurrenten nicht zu sehr zur Kasse bitten. Derzeit geht deren Schutz aber zulasten der Großen, beanstandet das Verfassungsgericht . Eine Neuregelung muss her.
Karlsruhe (dpa) - Die Deutsche Telekom und andere große Mobilfunkbetreiber müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsg erichts im Streit um die Höhe der Netzengelte ihrer Wettbewerber bessergestellt werden.
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