Verbraucherschütze r
Auf vielen Flügen kosten Getränke und Speisen extra und meistens nicht wenig. Aus Sicht von Verbraucherschütze rn dürfen Passagiere auch mitgebrachte Lebensmittel verzehren. Worauf ist dabei zu achten?
Potsdam (dpa/tmn) - Reisende dürfen sich nach Einschätzung der Verbraucherzentral e Brandenburg (VZB) an Bord eines Flugzeugs selbst verpflegen. Bei einigen Fluggesellschaften sind Essen und Getränke im Flieger teuer. Verpflegung sei aber wichtig, etwa aufgrund trockener Kabinenluft.
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