Urteil
Manche Unternehmen ändern die Arbeitszeit oder das Gehalt ihrer Angestellten. Das erfolgt nicht immer zu deren Gunsten. Rechtswidrig ist es ebenfalls - auch wenn es eine Klausel gibt.
Köln/Berlin (dpa/tmn) - Ein Arbeitgeber darf nicht einseitig festlegen, dass sich die Arbeitszeit und das Arbeitsentgelt um 50 Prozent verringern. Eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Das geht aus einer Entscheidung des Landesarbeitsgeric hts Köln (Az.: 4 Sa 849/15) hervor.
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