Arbeitsschutz beachten
Richtet der Arbeitgeber Arbeitsplätze mit Bildschirmen ein, muss er darauf achten, dass sie gesundheitsgerecht sind. Dazu gehört, dass die Qualität der Bildschirme und die Ergonomie passen. Der Betriebsrat darf mitbestimmen - innerhalb gewisser Grenzen.
Berlin (dpa/tmn) - Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wenn ein Arbeitgeber Arbeitsplätze mit Bildschirmen ausstattet. Vorausgesetzt, es geht um Maßnahmen mit einem gewissen Handlungsspielraum .
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