Zeitarbeitsfirma muss Sozialauswahl selbst treffen
17.03.2014
Zeitarbeitsfirma muss Sozialauswahl selbst treffen
Zeitarbeitsfirmen müssen bei betriebsbedingten Kündigungen eine Sozialauswahl treffen. Sie können die Entscheidung, welcher Arbeitsplatz wegfällt, nicht den entleihenden Unternehmen überlassen. ...weiterlesen